FG Düsseldorf - Urteil vom 30.04.2009
15 K 4357/08 E
Normen:
EStG § 8 Abs. 2; EStG § 8 Abs. 3;
Fundstellen:
EFG 2009, 1288

Bewertung des geldwerten Vorteils für einen sog. Jahreswagen in Übereinstimmung mit dem Lohnbegriff - Arbeitslohn; Geldwerter Vorteil

FG Düsseldorf, Urteil vom 30.04.2009 - Aktenzeichen 15 K 4357/08 E

DRsp Nr. 2009/15856

Bewertung des geldwerten Vorteils für einen sog. Jahreswagen in Übereinstimmung mit dem Lohnbegriff - Arbeitslohn; Geldwerter Vorteil

Bei der Gewährung von Jahreswagenrabatten steht Arbeitnehmern ein Wahlrecht zu, den geldwerten Vorteils unter Berücksichtigung des üblicherweise gewährten Händlerrabattes nach dem "günstigsten Preis am Markt" i. S. von § 8 Abs. 2 EStG oder nach der um einen Bewertungsabschlag und den Rabattfreibetrag geminderten fiktiven Bemessungsgrundlage des § 8 Abs. 3 EStG bewerten zu lassen (Anschluss an BFH-Urteil vom 5.9.2006 VI R 41/02, BStBl II 2007, 309; gegen BMF-Schreiben vom 28.03.2007, BStBl I 2007, 464).

Normenkette:

EStG § 8 Abs. 2; EStG § 8 Abs. 3;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten über die Bewertung des geldwerten Vorteils für einen sog. Jahreswagen.