Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens werden der Klägerin zu 1. zu 1/4 und dem Kläger zu 2. zu 3/4 auferlegt.
Die Beteiligten streiten im Rahmen der gesonderten Feststellung des Grundbesitzwertes für das Grundstück C...-straße, D..., für Zwecke der Erbschaftsteuer über den Ansatz eines niedrigeren gemeinen Wertes gemäß § 198 Bewertungsgesetz (BewG).
Eigentümerin des Grundstücks war die E... GbR. Gesellschaftszweck war die Vermietung von Supermärkten. Die Anteile an der E... GbR wurde den Klägern durch Vermächtnisse übertragen. Dabei übertrug der am 2. März 2015 verstorbene Herr F... auf die Kläger jeweils einen Anteil von 1/4 an der E... GbR und mithin am Grundbesitz. Die Kläger waren gleichfalls die einzigen Erben des Verstorbenen (Erbengemeinschaft G... - Bl. 29 Grundbesitzakte). Die am 21. Mai 2015 verstorbene Frau H... übertrug auf den Kläger den verbleibenden Anteil an der E... GbR und mithin am Grundbesitz von 1/2.
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