Die Klägerin erteilte ihrem Geschäftsführer am 7. Mai 1999 eine Pensionszusage. Den Teilwert der Pensionsrückstellung gemäß § 6a Abs. 4 Satz 3 Einkommensteuergesetz - EStG - ermittelte die Klägerin auf der Grundlage der in diesem Wirtschaftsjahr erstmals anzuwenden Heubeck-Richttafeln 1998. Den entsprechenden Teilwert in Höhe von DM 129 799,- wies die Klägerin zum 31. Dezember 1999 als Rückstellung in ihrer Bilanz aus.
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