FG Berlin, vom 27.10.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 2 K 2228/02
Bewertung einer fest montierten öffentlichen Toilette mit automatischer Reinigung als Gebäude
BFH, Urteil vom 24.05.2007 - Aktenzeichen II R 68/05
DRsp Nr. 2007/15977
Bewertung einer fest montierten öffentlichen Toilette mit automatischer Reinigung als Gebäude
»Ein mit dem Untergrund fest verbundenes öffentliches Toilettenhäuschen mit einer Grundfläche von 8 qm und einem Gewicht von 3 t, das mit einer automatischen Türöffnung und mit einer Anlage zur automatischen Reinigung der Toilette ausgestattet ist, ist als Gebäude im bewertungsrechtlichen Sinn zu beurteilen. Die Toilette und die Reinigungstechnik stellen dabei nicht zum Grundvermögen gehörende Betriebsvorrichtungen dar.«