Streitig ist, ob eine gewerbliche Lagerhalle mit Büro- und Ausstellungs- sowie einem Werkstattraum im Sachwertverfahren (§§ 83 ff des Bewertungsgesetzes - BewG -) oder im Ertragswertverfahren (§§ 78 ff BewG) zu bewerten ist.
Der Kläger ist Eigentümer des Grundstücks in A Flur ... Nr. ..., E-Straße ..., mit aufstehenden Gebäuden. Der ihm ab 01. Januar 1996 zugerechnete Einheitswert für das Geschäftsgrundstück betrug 177.200 DM (Wert- und Artfortschreibung des Einheitswerts auf den 01.01.1977). Dies entspricht 90.600 EUR.
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