FG Thüringen - Urteil vom 23.04.2002
II 5/96
Normen:
DMBilG § 11 Abs. 1 § 50 Abs. 2 S. 3 § 36 Abs. 1, Abs. 3, Abs. 4 § 1 Abs. 2 Nr. 3 § 5 Abs. 1 S. 2 § 6 Abs. 1 Nr. 3 § 7 Abs. 1 S. 4 § 16 Abs. 3 § 24 Abs. 1 S. 1 § 26 Abs. 1 § 27 Abs. 2 S. 3, HGB § 271 ; EStG (1990) § 17 Abs. 2 S. 1, Abs. 2 S. 4 ; LPG-Gesetz (DDR) § 13 ; LwAnpG § 39 § 25 § 27 § 30 § 37 Abs. 1 Nr. 2 ;

Bewertung eines Anteils an einer ehemaligen kooperativen Einrichtung nach § 13 LPG-Gesetz (DDR) als Beteiligung i.S. des § 271 HGB; Nachträgliche Änderung der Bewertung einer Beteiligung in der DM-Eröffnungsbilanz mit dem nach der Equity-Methode ermittelten Wert statt mit dem Verkehrswert; Entstehung des Verlustes aus der Aufgabe einer Beteiligung nach § 17 Abs. 2 EStG bei schwebend unwirksamem Umwandlungsbeschluss

FG Thüringen, Urteil vom 23.04.2002 - Aktenzeichen II 5/96

DRsp Nr. 2005/4422

Bewertung eines Anteils an einer ehemaligen kooperativen Einrichtung nach § 13 LPG-Gesetz (DDR) als Beteiligung i.S. des § 271 HGB; Nachträgliche Änderung der Bewertung einer Beteiligung in der DM-Eröffnungsbilanz mit dem nach der Equity-Methode ermittelten Wert statt mit dem Verkehrswert; Entstehung des Verlustes aus der Aufgabe einer Beteiligung nach § 17 Abs. 2 EStG bei schwebend unwirksamem Umwandlungsbeschluss

1. Unter Berücksichtigung der rechtstatsächlichen Verhältnisse in der ehemaligen DDR vor der Wiedervereinigung sind die Anteile ehemaliger landwirtschaftlicher Produktionsgenossenschaften oder ihrer Kooperationspartner (Trägerbetriebe) an kooperativen Einrichtungen im Sinne des § 13 LPG-Gesetz als Beteiligungen i.S. des § 271 HGB i.V. mit §§ 5 Abs. 1 S. 2 und 11 Abs. 1 Satz 1 DMBilG anzusehen, die in der DM-Eröffnungsbilanz unter dem Posten Finanzanlagen auszuweisen waren.