I.
Streitig, ob die Bewertung eines Einfamilienhauses im Sachwertverfahren wegen der Familiengröße der Eigentümerin gegen Art. 6 Grundgesetz verstößt. Weiter ist streitig, ob das Grundsteuergesetz wegen der Nichtberücksichtigung der Familiengröße bei der Bemessung der Grundsteuer verfassungswidrig ist.
Die Klägerin ist Eigentümerin des Einfamilienhauses in P., Allee 5.
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