Bewertung: Nachweis des niedrigeren gemeinen Wertes eines bebauten Grundstücks als fiktiv unbebautes Grundstück
FG Nürnberg, Urteil vom 14.03.2002 - Aktenzeichen IV 456/00
DRsp Nr. 2002/12234
Bewertung: Nachweis des niedrigeren gemeinen Wertes eines bebauten Grundstücks als fiktiv unbebautes Grundstück
Zur Ermittlung des Grundstückswertes eines bebauten Grundstücks für Zwecke der Erbschaftsteuer gem. §§ 146 Abs. 6, 145 Abs. 3 Satz 3 BewG und zur Nachweispflicht des Steuerpflichtigen gem. § 146 Abs. 7BewG.
Streitig sind der Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts des bebauten Grundstücks Sch.-Weg 1 in A. als fiktiv unbebautes Grundstück nach §§ 146 Abs. 6, 145 Abs. 3 Satz 3 BewG und die Zuordnung des ererbten Anteils an diesem Grundstück.
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