Auf die Berufung des Klägers wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Frankfurt (Oder) vom 2. Juni 2021 geändert.
Die Beklagte wird unter Änderung des Bescheides vom 16. Juli 2014 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 5. November 2014 verurteilt, die Altersrente des Klägers für die Zeit ab 1. Juli 2014 unter Bewertung der im Beitrittsgebiet zurückgelegten Beitragszeiten vom 1. Januar 1984 bis 3. April 1986 nach Maßgabe von Anlage 9 – Leistungsgruppe 2 – des
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|