Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Die Klägerin wurde als Gesellschaft bürgerlichen Rechts durch die drei Geschwister A, B und C zum 3. 12. 1996 gegründet. Die Gesellschafter waren an der Klägerin zu gleichen Teilen je zu 1/3 beteiligt. Mit notariellem Kaufvertrag vom 3.12.1996 erwarb die Klägerin das Grundstück D in E. Das Grundstück war bebaut mit einem denkmalgeschützten Wohnhaus, welches von der Verkäuferin entsprechend der im Kaufvertrag enthaltenen Sanierungs- und Umbauverpflichtung hergerichtet wurde. Der Gesamtkaufpreis betrug DM 3.660.000 (Euro 1.871.328,20) und wurde wie folgt aufgeteilt:
Grund und Boden | DM 565.500 (Euro 289.135,55) | 15,45 % |
Gebäude | DM 734.500 (Euro 375.543,88) | 20,07 % |
Umbau und Sanierung | DM 2.360.000 (Euro 1.206.648,80) | 64,48 %. |
Die Grundstücksgröße beträgt 580 qm und die Wohnfläche 851 qm.
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