BFH, Urteil vom 12.06.2002 - Aktenzeichen II R 15/99
DRsp Nr. 2002/10508
Bewertung von Lebensmittelmärkten
1. Ein Lebensmittelmarkt ist der Gebäudeklasse 4 "Warenhäuser" der Anlage 15 zu Abschn. 38 BewRGr zuzurechnen.2. Es entspricht ständiger BFH-Rspr., dass die in den Anlagen 14 und 15 zu Abschn. 38 BewRGr den einzelnen Gebäudeklassen zugeordneten Durchschnittswerte zum Zwecke einer möglichst gleichmäßigen Bewertung grds. anzuwenden sind, da ihr Ansatz dem Zweck des Sachwertverfahrens dient.3. Für die Frage, ob ein Lebensmittelmarkt ein Warenhaus i.S.d. Gebäudeklasse 4 der Anlage 15 zu Abschn. 38 BewRGr darstellt, ist die Definition in Abschn. 16 Abs. 7 Satz 5 BewRGr maßgebend.