BFH - Urteil vom 21.07.2010
IV R 2/08
Normen:
GewStG § 8 Nr. 1; GewStG § 12 Abs. 2 Nr. 1;
Vorinstanzen:
FG Hamburg, vom 28.11.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 6 K 350/04

Bewertung von mehreren wirtschaftlich eng zusammenhängenden und gerade durch die Verknüpfung die Kreditmittel längerfristig sichernden Schulden als eine Schuld

BFH, Urteil vom 21.07.2010 - Aktenzeichen IV R 2/08

DRsp Nr. 2010/19685

Bewertung von mehreren wirtschaftlich eng zusammenhängenden und gerade durch die Verknüpfung die Kreditmittel längerfristig sichernden Schulden als eine Schuld

NV: Ein einheitlicher Warenkredit, der über mehrere Jahre einen Mindestsaldo aufweist, ist keine Dauerschuld, wenn ein enger wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen der jeweiligen Erhöhung der Darlehensschuld, den einzelnen Warengeschäften und deren Abwicklung besteht.