I.
Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) und sein Vater V waren u.a. an dem US-amerikanischen Unternehmen X beteiligt. Mit notarieller Schenkungsvereinbarung vom 16. Dezember 1998 übertrug V seinen Anteil in Höhe von 50 v.H. schenkweise mit sofortiger Wirkung auf den Kläger.
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