BFH - Beschluss vom 24.08.2011
IX B 89/11
Normen:
FGO § 94; ZPO § 165;
Fundstellen:
BFH/NV 2012, 11
Vorinstanzen:
FG Baden-Württemberg, vom 30.03.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 2 K 4091/08

Bewertung von Umbaumaßnahmen zur neuen Bildung einer Wohnung als bautechnisches Gepräge des gesamten Gebäudes

BFH, Beschluss vom 24.08.2011 - Aktenzeichen IX B 89/11

DRsp Nr. 2011/19884

Bewertung von Umbaumaßnahmen zur neuen Bildung einer Wohnung als "bautechnisches Gepräge" des gesamten Gebäudes

Normenkette:

FGO § 94; ZPO § 165;

Gründe

Die Beschwerde ist unbegründet. Die vom Beklagten und Beschwerdeführer (Finanzamt --FA--) geltend gemachten Zulassungsgründe liegen nicht vor.