FG Hessen - Urteil vom 04.08.2004
3 K 492/03
Normen:
BewG § 76 Abs. 1 Nr. 5 ; BewG § 76 Abs. 3 Nr. 1 ; GG Art. 3 Abs. 1 ;

Bewertung; Zweifamilienhaus; Sachwertverfahren; Übergroße Wohnfläche; Besondere Gestaltung - Bewertung eines Zweifamilienhauses mit übergroßer Wohnfläche

FG Hessen, Urteil vom 04.08.2004 - Aktenzeichen 3 K 492/03

DRsp Nr. 2005/660

Bewertung; Zweifamilienhaus; Sachwertverfahren; Übergroße Wohnfläche; Besondere Gestaltung - Bewertung eines Zweifamilienhauses mit übergroßer Wohnfläche

1. Eine die Anwendung des Sachwertverfahrens rechtfertigende besondere Gestaltung liegt vor, wenn die Wohnfläche eines Zweifamilienhauses mehr als 220 qm beträgt. 2. Durch die Bewertung im Sachwertverfahren liegt kein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 und Art. 6 Abs. 1 GG vor.

Normenkette:

BewG § 76 Abs. 1 Nr. 5 ; BewG § 76 Abs. 3 Nr. 1 ; GG Art. 3 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten darüber, ob das Zweifamilienhaus des Klägers im Sachwertverfahren oder im Ertragswertverfahren zu bewerten ist. Dem Rechtsstreit liegt folgender Sachverhalt zu Grunde: