FG Berlin - Urteil vom 21.06.2005
2 K 2146/02
Normen:
BewG § 76 Abs. 3 Nr. 2 ; BewRGr Abschn. 16 Abs. 7; BewRGr Abschn. 38;
Fundstellen:
EFG 2005, 1746

Bewertungsrechtliche Behandlung von Selbstbedienungsläden

FG Berlin, Urteil vom 21.06.2005 - Aktenzeichen 2 K 2146/02

DRsp Nr. 2005/11109

Bewertungsrechtliche Behandlung von Selbstbedienungsläden

Kleine und mittlere Selbstbedienungsläden mit schlichter und funktionaler Baugestaltung, die dem Einzelhandel dienen sind in die Gebäudeklasse der Warenhäuser einzugliedern.

Normenkette:

BewG § 76 Abs. 3 Nr. 2 ; BewRGr Abschn. 16 Abs. 7; BewRGr Abschn. 38;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten Rahmen der Einheitsbewertung eines bebauten Grundstücks um die Frage, ob der von der Klägerin errichtete Lebensmittelmarkt als hallenähnliches Gebäude in die Gebäudeklasse 9.21 (Markthallen, Messehallen und dgl.) oder als Warenhaus in die Gebäudeklasse 4 der Anlage 15 zu Abschnitt 38 der Richtlinien für die Bewertung des Grundvermögens -BewRGr- einzuordnen ist.