BFH - Beschluss vom 11.11.2004
II B 172/03
Normen:
BewG § 75 Abs. 5, 6 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2005, 509
Vorinstanzen:
FG Rheinland-Pfalz, vom 14.10.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 6 K 2449/99

Bewertungsrechtlicher Wohnungsbegriff

BFH, Beschluss vom 11.11.2004 - Aktenzeichen II B 172/03

DRsp Nr. 2005/105

Bewertungsrechtlicher Wohnungsbegriff

Es ist höchstrichterlich geklärt, dass für die Annahme von zwei selbstständigen Wohnungen deren gemeinsame Verkehrsflächen nach ihrer Lage und baulichen Funktion von beiden Wohnbereichen vollständig getrennt sein müssen. Daran fehlt es, wenn die gemeinsame Verkehrsfläche zusätzlich eine räumliche Verbindung zwischen zwei Räumen eines Wohnbereichs herstellt.

Normenkette:

BewG § 75 Abs. 5, 6 ;

Gründe:

I. Im Klageverfahren war zwischen den Beteiligten streitig, ob ein bebautes Grundstück als Ein- oder Zweifamilienhaus zu bewerten ist.

Ende 1982 erwarben die Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) zu je 1/2 ein Grundstück mit einem im Jahr 1979 errichteten Reihenhaus, das der Beklagte und Beschwerdegegner (das Finanzamt --FA--) ursprünglich als Einfamilienhaus bewertet hatte.