I. Im Klageverfahren war zwischen den Beteiligten streitig, ob ein bebautes Grundstück als Ein- oder Zweifamilienhaus zu bewerten ist.
Ende 1982 erwarben die Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) zu je 1/2 ein Grundstück mit einem im Jahr 1979 errichteten Reihenhaus, das der Beklagte und Beschwerdegegner (das Finanzamt --FA--) ursprünglich als Einfamilienhaus bewertet hatte.
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