Bewertungsrecht/Vermögensteuer; Maßgeblicher Zeitpunkt für eine fehlerbeseitigende Artfortschreibung
BFH, vom 16.02.1994 - Aktenzeichen II R 49/92
DRsp Nr. 1997/8613
Bewertungsrecht/Vermögensteuer; Maßgeblicher Zeitpunkt für eine fehlerbeseitigende Artfortschreibung
Abweichend von der Regel, daß bei einer fehlerbeseitigenden Fortschreibung Fortschreibungszeitpunkt der Beginn des Kalenderjahres ist, in dem der Fehler dem Finanzamt bekannt wird, ist Fortschreibungszeitpunkt im Ausnahmefall der werterhöhenden Fortschreibung des Einheitswerts der Beginn des Kalenderjahres, in dem der Fortschreibungsbescheid erlassen wird. Da die Feststellungen in einem Einheitswertbescheid zur Höhe, zur Art und zur Zurechnung jeweils selbständig sind, gilt die in § 22 Abs. 4 Satz 3 Nr. 2 (2. Alternative) BewG normierte Ausnahme nur für die werterhöhende (Wert-)Fortschreibung, nicht aber auch für die Artfortschreibung.
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