Auf die sofortige Beschwerde der Beklagten wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Kiel vom 18.01.2022, Az. 4 Ca 2 a/21 ArbG, abgeändert und der Beklagten für die erste Instanz Prozesskostenhilfe unter Beiordnung ihres Prozessbevollmächtigten, Rechtsanwalt K. W., für ihre Rechtsverteidigung gegen den Zahlungsantrag des Klägers in Höhe von 2.858,90 € bewilligt.
Im Übrigen wird die sofortige Beschwerde zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Im Beschwerdeverfahren wendet sich die Antragstellerin und Beschwerdeführerin (künftig: Beklagte) gegen die Zurückweisung ihres Prozesskostenhilfeantrages.
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