BFH - Beschluss vom 16.06.2015
VII S 35/14 (PKH)
Normen:
ZPO § 116 S. 1 Nr. 1; KStG § 37 Abs. 5;

Bewilligung der Prozesskostenhilfe zu Gunsten des Insolvenzverwalters der klagenden Partei für ein NichtzulassungsbeschwerdeverfahrenZulässigkeit der Aufrechnung mit Umsatzsteuerverbindlichkeiten gegen ein Körperschaftssteuerguthaben

BFH, Beschluss vom 16.06.2015 - Aktenzeichen VII S 35/14 (PKH)

DRsp Nr. 2015/15590

Bewilligung der Prozesskostenhilfe zu Gunsten des Insolvenzverwalters der klagenden Partei für ein Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren Zulässigkeit der Aufrechnung mit Umsatzsteuerverbindlichkeiten gegen ein Körperschaftssteuerguthaben

Die Rechtsfrage, ob der Anspruch auf das Körperschaftsteuerguthaben gem. § 37 Abs. 5 S. 1 KStG auf einer anfechtbaren Rechtshandlung i.S. von § 129 InsO beruht, betrifft, soweit das Insolvenzverfahren nach dem 31.12.2006 eröffnet worden ist, nur eine begrenzte Anzahl von Insolvenzverfahren. Die grundsätzliche Bedeutung i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO ist daher zu verneinen.

Normenkette:

ZPO § 116 S. 1 Nr. 1; KStG § 37 Abs. 5;

Gründe

I. Mit Beschluss vom … Januar 2007 wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen der X-GmbH (Insolvenzschuldnerin) eröffnet und die Antragstellerin, Klägerin und Beschwerdeführerin (Antragstellerin) zur Insolvenzverwalterin bestellt. Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens war beim Insolvenzgericht am … August 2006 eingegangen.