OLG Frankfurt/Main - Beschluss vom 07.03.2024
2 ARs 10/22
Normen:
RVG § 51; BRAGO § 99;

Bewilligung einer Pauschgebühr für eine anwaltliche Tätigkeit; Zumutbarkeit einer Pauschgebühr bei Gebotenheit wegen der Komplexität eines Verfahrens

OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 07.03.2024 - Aktenzeichen 2 ARs 10/22

DRsp Nr. 2024/8435

Bewilligung einer Pauschgebühr für eine anwaltliche Tätigkeit; Zumutbarkeit einer Pauschgebühr bei Gebotenheit wegen der Komplexität eines Verfahrens