Rechtsanwalt W. D., ..., wird für seine Tätigkeit als bestellter Verletztenbeistand für die Geschädigten des Bombenanschlages vom 26.09.1980 (Oktoberfestattentat) B., A., H., M., E.-M., R., F., P., M.-P., S., A. u. H. R., P., A., H./D., W. im Ermittlungsverfahren des Generalbundesanwaltes, Gz.:
Der weitergehende Antrag wird zurückgewiesen.
2Beträge, die als gesetzliche Gebühren für den vorgenannten Verfahrensabschnitt bereits festgesetzt und ausgezahlt wurden, sind auf die bewilligte Pauschvergütung anzurechnen.
3Für die Festsetzung der Auslagen des Antragstellers einschließlich der Mehrwertsteuer aus dem Gesamtbetrag und für die Anweisung der Vergütung ist der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Ermittlungsrichters beim Bundesgerichtshof zuständig.
I.
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