Der angefochtene Beschluss wird geändert.
Dem Kläger wird für das Verfahren erster Instanz Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt T. aus S. beigeordnet, und zwar für den Antrag, den Haftungsbescheid der Beklagten vom 7. Oktober 2016 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 18. November 2016 aufzuheben, soweit die Beklagte den Kläger auf Zahlung von mehr als 10.767,03 € in Anspruch nimmt.
Im Übrigen werden der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe abgelehnt und die Beschwerde zurückgewiesen.
Für das Beschwerdeverfahren wird keine Gerichtsgebühr erhoben. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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