Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts der Freien Hansestadt Bremen - 6. Kammer - vom 5. Februar 2018 wird zurückgewiesen.
Das Verfahren ist gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.
I.
Der Antragsteller begehrt die Festsetzung des Gegenstandswerts für einen Mehrvergleich.
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