Das Zulassungsverfahren wird eingestellt.
Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für den zweiten Rechtszug wird abgelehnt.
Der Kläger hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tragen.
Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 50.000 € festgesetzt.
Der Antrag auf Nichterhebung von Gerichtskosten wird abgelehnt.
Der Antrag auf Abänderung des Streitwertes für die erste Instanz wird abgelehnt.
I.
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