FG Nürnberg - Urteil vom 26.04.2018
4 K 571/16
Normen:
ErbStG § 13a Abs. 5;
Fundstellen:
DStR 2018, 2415
EFG 2018, 1276
ZEV 2018, 476

Bewirkung eines anteiligen Wegfalls des Verschonungsabschlages durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens

FG Nürnberg, Urteil vom 26.04.2018 - Aktenzeichen 4 K 571/16

DRsp Nr. 2018/8855

Bewirkung eines anteiligen Wegfalls des Verschonungsabschlages durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen.

3.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

ErbStG § 13a Abs. 5;

Tatbestand

Streitig ist, ob die Eröffnung des Insolvenzverfahrens einen (anteiligen) Wegfall des Verschonungsabschlages nach § 13a Abs. 5 ErbStG bewirkt.

Am 02.06.2010 verstarb der Unternehmer B. Er wurde von zweien seiner fünf Kinder - dem Kläger und C - als Miterben je zur Hälfte beerbt.

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