I. Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) wurden für das Streitjahr (1993) zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der Kläger war im Streitjahr für den kaufmännischen Bereich angestellter Geschäftsführer der X GmbH & Co KG (Firma). Er bezog ein festes Gehalt und Tantieme. Die Tantieme machte etwa 2/3 seiner gesamten Bezüge aus.
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