Bezeichnung als Steuerberater ohne entsprechende Qualifikation wettbewerbswidrig
LG Braunschweig, vom 26.05.1999 - Aktenzeichen 9 O 690/99 (137)
DRsp Nr. 2001/1134
Bezeichnung als "Steuerberater" ohne entsprechende Qualifikation wettbewerbswidrig
Die Bezeichnung als "Steuerberater", Belasting-Adviseur oder auch als "Steuerbüro" oder "Steuerberater/NL" ohne eine entsprechende im Inland erworbene Qualifikation stellt einen Verstoß gegen eine wettbewerbsbezogene Schutzvorschrift dar, deren Missachtung grundsätzlich erheblich i.S. des § 1UWG ist.
Für die Praxis:
Vgl. hierzu auch das Urteil des OLG Hamm vom 25.6.1996 - 4 U 12/96 (EURO STEUER-TELEX 1997, 115).