Die Nichtzulassungsbeschwerde ist als unbegründet zurückzuweisen.
1. Das Finanzgericht (FG) hat durch die Setzung einer Ausschlussfrist und die Abweisung der Klage als unzulässig den Anspruch des Klägers und Beschwerdeführers (Kläger) auf rechtliches Gehör (Art.
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