Der Kläger (Kl) erhob mit Schriftsatz vom 21. Februar 2001 Klage. In der Klageschrift ist u.a. ausgeführt:
"Az.: beim Fi-Amt ...
Hiermit erhebe ich Klage gegen das Vorgehen des Finanzamts ... (Steuerbescheid wegen Nachzahlung nach Einschätzung, Widerspruchsverfahren und Nötigung - Girokontenpfändung seit ca. einem % Jahr.)
Begründung: Meine bisher vorgebrachten Einwände konnten (oder wollten vielleicht auch die betroffenen Mitarbeiter des Finanzamts ... und Oberfinanzdirektion ...) nicht beseitigen und mir eine Hilfestellung geben.
Ich sehe daher nur den Weg einer gerichtlichen Klärung meiner Angelegenheit."
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