Die Klägerin betrieb in den Streitjahren auf verschiedenen Wochenmärkten einen Verkaufsstand mit Textilien. Im Jahr 1993 wurde gegen die Klägerin wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung ein Steuerstrafverfahren eingeleitet, welches im Oktober 2001 wegen Verfolgungsverjährung eingestellt worden ist.
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