Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.
Die Revision wird zugelassen.
Die Beteiligten streiten darüber, ob der Kläger mit seinen in Dänemark erzielten Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit in Deutschland steuerpflichtig ist.
Der Kläger, der seinen Wohnsitz im Zuständigkeitsbereich des Beklagten hat, erzielte Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit für eine dänische Reederei an Bord eines im dänischen internationalen Schiffsregister (DIS) registrierten Schiffes. Für die Veranlagungszeiträume 2010 und 2011 hat der Kläger keine Einkommensteuererklärungen abgegeben. Er war der Auffassung, die erforderlichen Steuerzahlungen seien bereits durch Steuerabzug durch den Arbeitgeber in Dänemark geleistet worden.
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