I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist die Mutter der im März 1979 geborenen Tochter S, die bis Anfang Januar 1999 arbeitslos war und sich in der Zeit vom 4. Januar 1999 bis zum 31. Dezember 1999 im Rahmen eines Au-pair-Verhältnisses in den USA (New York) aufhielt. Dort besuchte sie an drei Tagen in der Woche einen Sprachkurs. Der Sprachunterricht umfasste mindestens zehn Wochenstunden.
Während ihres Au-pair-Aufenthaltes erhielt S freie Kost und Unterkunft sowie ein Taschengeld in Höhe von 139 Dollar pro Woche.
Der Beklagte und Revisionskläger (Beklagter) hob mit Bescheid vom 28. Januar 1999 die Festsetzung des Kindergeldes für die Zeit ab Februar 1999 auf. Der Einspruch blieb erfolglos.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|