I. Die Revisionsbeklagten (im folgenden Kläger) sind Eheleute und persönlich haftende und geschäftsführende Gesellschafter einer KG, die den Handel mit Baustoffen betreibt. Streitig ist bei der einheitlichen Gewinnfeststellung 1965, ob die KG die Kosten einer von der Ehefrau (im folgenden Klägerin) und dem als Prokuristen bei der KG angestellten Zeugen R. unternommenen Reise in die USA als Betriebsausgaben behandeln durfte.
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