I. Der Revisionsbeklagte (Steuerpflichtige) ist Facharzt für Hals-, Nasen- und Ohrenkrankheiten. Streitig ist, ob er die Kosten, die er im Streitjahr 1967 für die Teilnahme an einem internationalen Kongreß für Neurogenetik und Neuroophthalmologie in Montreal (Kanada) aufwendete, bei der Ermittlung seiner Einkünfte als Betriebsausgaben abziehen kann.
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