BFH - 01.06.1979 (III R 100/76) - DRsp Nr. 1997/14211
BFH, vom 01.06.1979 - Aktenzeichen III R 100/76
DRsp Nr. 1997/14211
»1. Das FA kann die Investitionszulage nur dann gemäß § 5 Abs. 5InvZulG 1975 zurückfordern, wenn es nachträglich feststellt, daß tatsächliche Voraussetzungen für ihre Gewährung nicht vorgelegen haben. 2. § 100 Abs. 2AO ist auf Investitionszulagebescheide nicht entsprechend anwendbar.«