BFH - 01.07.1971 (IV 250/65) - DRsp Nr. 1997/10681
BFH, vom 01.07.1971 - Aktenzeichen IV 250/65
DRsp Nr. 1997/10681
»Wird ein Rechtsanwalt gelegentlich als Berater oder Gutachter in wirtschaftlichen Angelegenheiten tätig, so sind die daraus erzielten Einkünfte von denen aus seiner anwaltlichen Berufstätigkeit nicht im Sinne des § 34 Abs. 4EStG abgrenzbar.«