GrEStStrukturG Nordrhein-Westfalen § 1 Nr. 1, Nr. 2;
Fundstellen:
BFHE 128, 550
BStBl II 1980, 14
BFH - 01.08.1979 (II R 95/78) - DRsp Nr. 1997/14308
BFH, vom 01.08.1979 - Aktenzeichen II R 95/78
DRsp Nr. 1997/14308
»Eine Gemeinde, die ein Grundstück nach § 1 Nr. 2 GrEStStrukturG Nordrhein-Westfalen steuerfrei erworben hat, verwirklicht den begünstigten Zweck auch dann, wenn sie das Grundstück unter vertraglicher Absicherung der alsbaldigen Verwendung des Grundstücks durch den Erwerber zur Schaffung oder Erweiterung einer Betriebstätte weiterveräußert. Die Zweckverwirklichung ist nicht davon abhängig, daß der Erwerber Steuerfreiheit nach § 1 Nr. 1 GrEStStrukturG Nordrhein-Westfalen in Anspruch nimmt.«
Normenkette:
GrEStStrukturG Nordrhein-Westfalen § 1 Nr. 1, Nr. 2;
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