I. Die Klägerin, eine Sparkasse, hat im August 1973 bei der Zwangsversteigerung eines Grundstücks das Meistgebot von 171.000 DM abgegeben. Ihre eigenen Grundpfandrechte sind dabei in Höhe von 34.283,61 DM ausgefallen. Das Finanzamt hatte die Klägerin zunächst von der Grunderwerbsteuer freigestellt.
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