I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) -eine GmbH & Co. KG- betreibt in Berlin ... . Sie beantragte im Januar 1977 für einen im Juni 1975 bestellten und im Juni 1976 gelieferten Mercedes-Benz 450 SEL eine Investitionszulage nach §
Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt -FA-) gewährte der Klägerin eine Zulage lediglich von einer Bemessungsgrundlage von 45.000 DM. Die darüber hinausgehenden Anschaffungskosten hielt das FA nach § 4 Abs. 5 Nr. 7 des Einkommensteuergesetzes (EStG) für unangemessen. Auch die Klage hatte keinen Erfolg. Das Finanzgericht (FG) hat die Revision nachträglich zugelassen.
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