Der Kläger ist Eigentümer eines vermieteten Zweifamilienhauses. Das Finanzamt - FA - (Beklagter, Revisionsbeklagter und Anschlußrevisionskläger) hat für dieses Zweifamilienhaus bei der Hauptfeststellung zum 1. Januar 1964 einen Einheitswert von 26.700 DM festgestellt. Dabei hat es die von den beiden Mietparteien tatsächlich entrichtete Jahresrohmiete um 5 v.H. erhöht, weil nach der Erklärung des Klägers die Mieter in den gemieteten Räumen anfallenden Schönheitsreparaturen tragen. Der Einspruch gegen den Feststellungsbescheid blieb ohne Erfolg.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|