I. Das mit der Revision angefochtene Urteil des Finanzgerichts vom 26. Februar 1976 ist dem Bevollmächtigten 1. Instanz, der Prüfungs-GmbH, zugestellt worden. Innerhalb der Revisionsfrist hat diese Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und Steuerberatungsgesellschaft (Gesellschaft) für die Klägerin Revision eingelegt. Die Revisionsschrift trägt den Briefkopf der Gesellschaft, ist in der "Wir"-Form gehalten und schließt mit der Firmenbezeichnung und einer Unterschrift ab. Der Revisionsschrift beigefügt ist eine auf die Gesellschaft lautende Prozeßvollmacht der Klägerin. Die Gesellschaft hat auch die Revisionsbegründungsschrift verfaßt.
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