BFH - 02.09.1971 (IV 342/65) - DRsp Nr. 1997/10919
BFH, vom 02.09.1971 - Aktenzeichen IV 342/65
DRsp Nr. 1997/10919
»1. Der Verlust einer betrieblich veranlaßten Darlehensforderung kann bei der Gewinnermittelung nach § 4 Abs. 3EStG in dem Zeitpunkt gewinnmindernd berücksichtigt werden, in dem der Verlust feststeht. Der Senat hält an seiner abweichenden Entscheidung IV 88/62 vom 08.10.1964 (HFR 1965, 23) nicht mehr fest. 2. Die Hingabe von Darlehen ist regelmäßig eine dem Anwalt berufsfremde Tätigkeit, wenn nicht ganz besondere Umstände den Zusammenhang mit der Anwaltstätigkeit ergeben.«