I. Die Antragstellerin und Beschwerdeführerin (Antragstellerin) meldete dem Antragsgegner und Beschwerdegegner (Hauptzollamt - HZA -) einen Mineralölherstellungsbetrieb an und begann im November 1977 mit der Herstellung von Mineralöl. Auf Grund einer Betriebsprüfung hielt das HZA den Eingang der Mineralölsteuer im Sinne des § 221 der Abgabenordnung (
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