I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) ist nach Heirat im Jahre 1967 seit Mai 1974 geschieden. Er wurde ab dem Veranlagungszeitraum 1968 mit seiner früheren Ehefrau zur Einkommensteuer zusammenveranlagt.
Der Kläger ist seit 1968 Alleineigentümer einer Eigentumswohnung (Objekt I), für die er bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung erhöhte Absetzungen nach § 7b des Einkommensteuergesetzes (EStG) in Anspruch nahm. 1971 erwarb die Ehefrau des Klägers ein Einfamilienhaus (Objekt II), für das der Kläger die Zins- und Tilgungsraten entrichtete. Im Dezember 1973 schenkte die Ehefrau das Objekt II dem Kläger unter gleichzeitigem Übergang von Nutzungen, Lasten und Gefahr. Für das Objekt II wurden erhöhte Absetzungen bis 1974 gewährt.
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