Der Beschwerdegegner (das Finanzamt - FA -) führt ein Einspruchsverfahren durch, das die einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung 1969 für eine nicht mehr bestehende Rechtsanwaltssozietät betrifft. Teilhaber dieser Sozietät waren der Beschwerdeführer und Rechtsanwalt ... .
Für die Entscheidung über den Einspruch kommt es nach Auffassung des FA auf tatsächliche Vorgänge an, die den Verkehr des Beschwerdeführers mit seiner Bank betreffen.
Das FA hat zur Herbeiführung einer wahrheitsgemäßen Auskunft das Finanzgericht (FG) gemäß § 94 der Abgabenordnung (
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