I. 1. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) war zu 1/6 Anteil an einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (Gesellschaft) beteiligt. Den übrigen vier Gesellschaftern (A, B, C, D) standen Anteile von 2*1/6 und 2*1/4 zu. Zum Vermögen der Gesellschaft gehörte das 10.280 qm große Grundstück FlNr 1.705 der Gemarkung Z.. Am 8. März 1973 wurde über dieses Grundstück eine notariell beurkundete Vereinbarung geschlossen, die von sämtlichen Gesellschaftern sowie einem vertretungsberechtigten Beamten der Stadt Z. unterschrieben wurde. Die notarielle Urkunde hat nachstehend genannten - hier auszugsweise wiedergegebenen - Inhalt. Dabei sind als Grundstücksgrößen und Barzahlungen die endgültigen Ziffern nach der Messungsanerkennung und Auflassung vom 17. August 1973 angegeben.
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