I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) war bis zum 31. Juli 1979 als Regierungsdirektor in einem Ministerium des Landes Rheinland-Pfalz tätig. Ab 1. August 1979 wurde er an die Universität X abgeordnet, wo er seither eine Lehrtätigkeit ausübt.
Der Kläger war außerdem seit 1972 Lehrbeauftragter der Fachhochschule des Landes Rheinland-Pfalz. Im Streitjahr 1979 unterrichtete er dort in dem Lehrfach ....., und zwar wöchentlich vier Stunden im Sommersemester und acht Stunden im Wintersemester.
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