I. In dem Verfahren der einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellung für die Jahre 1971 und 1972 der aus dem Ehepaar X bestehenden OHG (Klägerin und Revisionsklägerin -Klägerin-) ist streitig, ob die Klägerin die Verluste, die sie in ihrem landwirtschaftlichen Betrieb erlitten hat, mit den Einkünften aus Gewerbebetrieb ausgleichen kann (§ 2a des Einkommensteuergesetzes 1971 - EStG 1971-).
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