I. Der Kläger, der seit dem 6. Dezember 1958 verheiratet ist, hat in den Jahren 1959 bis 1962 auf Grund eines im Jahre 1958 abgeschlossenen Bausparvertrages Bausparleistungen erbracht und dafür insgesamt 1.154,30 DM Wohnungsbau-Prämie erhalten. An den Anträgen auf Gewährung der Wohnungsbau-Prämie hat er als Beruf "Diplom-Physiker" angegeben, aber die Frage nach der Beschäftigungsstelle nicht beantwortet; auf die Fragen nach der "jetzigen Wohnung" und der Wohnung am 20. September des Vorjahres hat er für sich und seine Ehefrau stets "G, D.Str." und als Ort der Unterschriftsleistung ebenfalls "G" angegeben. Die Frage nach einem etwaigen doppelten Wohnsitz eines der beiden Ehegatten ließ er stets unbeantwortet.
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